Mittelgeber : VdAK, Siegburg
Forschungsbericht : 1994-1996
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Der Gesetzgeber hat den Krankenkassen in 64 SGB V die Möglichkeit zur Erprobung der Kostenerstattung anstelle des Sachleistungsprinzips gegeben. Durch die Befragung einer repräsentativen Strichprobe von an dem Modellversuch teilnehmenden Versicherten wurden die Erfahrungen der Versicherten mit der Kostenerstattung erfaßt und analysiert.
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qvf-info@uni-tuebingen.de(qvf-info@uni-tuebingen.de) - Stand: 30.11.96